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Die Dichtheitsprüfung, oder Dichtigkeitsprüfung der Rohrleitung bei einem Grundstück darf nur von einem Unternehmen durchgeführt werden, welches von der örtlichen Behörde oder Überwachungsgemeinschaft zertifiziert wurde.

Dies kann bei der ÜWG-SHK überprüft werden und zusätzlich anhand des Symbols hier abgebildet.


Die Dichtheit/Dichtigkeit der Abwasserleitungen muss in jeder Gemeinde nachgewiesen werden. Dabei kann die Umsetzung, sowie Vorgaben von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.


Der Grund dafür ist sehr klar, denn wenn die Dichtheit nicht gewährleistet ist, kann Abwasser das Grundwasser kontaminieren, was fatale Auswirkungen auf die Gesundheit von uns allen hat.


Nach dem Wasserhaushaltsgesetz, sind Grundstückseigentümer verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorgaben und müssen die Dichtheitsprüfung in bestimmten Zeitabständen durchführen.

Weitere Informationen zu diesen Zeitabständen finden Sie weiter unten auf der Seite.

Rohre Grafik - PipeGuys

Gesetzlich vorgeschrieben mit Nachweispflichtr jedes bebaute Grundstück in Hamburg bis zum 31.12.2025. Alle 20 Jahre muss gesetzlich vorgeschrieben eine Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 in gewöhnlichen Gebieten stattfinden und alle 10 Jahre bei Wasserschutzgebieten.

                                               

Gesetzlich vorgeschrieben mit Nachweispflicht für jedes bebaute Grundstück in Schleswig Holstein bis zum 31.12.2025. Alle 20 Jahre muss gesetzlich vorgeschrieben eine Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 in gewöhnlichen Gebieten stattfinden und alle 5 Jahre bei Wasserschutzgebieten.


Bei einem Neubau einer Grundstücksentwässerungsanlage muss der Nachweis der Dichtheit im Rahmen der Baumaßnahme erbracht werden (Druckprüfung mit Wasser oder Luft gemäß DIN EN 1610).

Neue Grundstücksentwässerungsanlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der Dichtheitsnachweis vorliegt.


Quelle: www.hamburg.de